Lohnsteuerhilfeverein Frankfurt und Wiesbaden e.V.

Sofern Sie Einkünfte aus:

- nichtselbständiger Arbeit

- aus wiederkehrenden Bezügen (Renten aller Art i.S.d. EStG)

- Unterhaltsleistungen haben und/oder zusätzlich

- Kapitalvermögen (max. Einnahmen bis 9.000€ bei Ledigen bzw. bis 18.000€ bei Ehegatten)

- Vermietung und Verpachtung (max Einnahmen 9.000€/18.000€)

- private Veräußerungsgeschäfte (max. Einnahmen 9.000/18.000€)

- Leistungen (Direktversicherungen, Pensionfonds, Pensionskassen)

Sonstige Leistungen:

Anträge auf:

- Lohnsteuerermäßigung

- Investitionszulage §§ 3 und 4 InvZulG 1999

- Kindergeld

- Eigenheimzulage

- Wohnungsbauprämie

“Rieste-Rente”

“Mini-Jobs”

Wir beraten unsere Mitglieder bei der Steuergestaltung, fertigen die Einkommensteuererklärung und sonstige Anträge, prüfen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung, legen ggf. Rechtsbehelfe ein und führen im Ernstfall auch den Rechtsstreit vor den Finanzgerichten. Im Ergebnis helfen wir Ihnen, ungerechtfertigte Steuerlasten zu vermeiden und Geld zu sparen.

In einem persönlichem Gespräch klären wir gerne, ob Sie Mitglied beim LStHV FW e.V. werden und unsere Leistungen in Anspruch nehmen können.